Rechtliches
Kreditkosten
Was ein Kredit bei uns tatsächlich kostet, und wie sich die Zahlen zusammensetzen.
Stand: September 2026
Der effektive Jahreszins als Massstab
Der effektive Jahreszins ist die massgebliche Zahl, um Kreditangebote miteinander zu vergleichen, weil er sämtliche Kosten der Finanzierung berücksichtigt, nicht nur den nominalen Zinssatz. Bei uns bewegt sich der effektive Jahreszins je nach Kreditart zwischen 4,0 % und 11,0 %. Wo Sie innerhalb dieser Spanne landen, hängt von der Kreditart, dem Betrag, der Laufzeit und Ihrer persönlichen Bonität ab.
Wie sich die Spanne erklärt
Kredite mit einer Sicherheit, etwa ein Autokredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit, sind für unsere Partnerinstitute risikoärmer und fallen entsprechend günstiger aus. Finanzierungen ohne Sicherheiten, etwa ein Weiterbildungskredit, tragen ein höheres Ausfallrisiko und liegen deshalb im oberen Bereich der Spanne. Diese Übersicht zeigt die Richtwerte je Kreditart:
- Privatkredit: ab 4,0 %
- Kreditablösung: ab 4,5 %
- Autokredit: ab 5,5 %
- Renovationskredit: ab 6,0 %
- Weiterbildungskredit: ab 7,0 %
- Finanzierungen ohne Sicherheiten: bis 11,0 %
Was im effektiven Jahreszins enthalten ist
Sämtliche Kosten, die mit der Kreditvergabe verbunden sind, etwa eine allfällige Bearbeitungsgebühr des Partnerinstituts, sind im effektiven Jahreszins bereits eingerechnet. Es gibt bei uns keine separaten Positionen, die erst im Vertragstext auftauchen. Was im Angebot steht, ist die vollständige Kostenwahrheit.
Ein Rechenbeispiel
Bei einem Kreditbetrag von CHF 20'000, einer Laufzeit von 48 Monaten und einem effektiven Jahreszins von 6,00 % ergibt sich eine Monatsrate von rund CHF 468.24. Über die gesamte Laufzeit zahlen Sie damit insgesamt rund CHF 22'475.74 zurück, wovon rund CHF 2'475.74 auf die Kreditkosten entfallen. Dieses Beispiel ist fiktiv und stellt kein Angebot dar, Rundungsabweichungen sind möglich.
Vorzeitige Rückzahlung
Eine vorzeitige Rückzahlung ist grundsätzlich möglich. Ob und in welcher Höhe dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt vom jeweiligen Partnerinstitut und den Vertragsbedingungen ab und wird Ihnen vor Vertragsabschluss klar kommuniziert.
Überschuldungsschutz
Die Kreditvergabe ist nach Schweizer Recht verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führen würde. Wir prüfen jede Anfrage entsprechend sorgfältig und lehnen eine Finanzierung ab, wenn wir erkennen, dass sie diese Grenze überschreiten würde, auch wenn das für uns kein Geschäft bedeutet.
Fragen zu diesen Angaben? Wir beantworten sie gerne persönlich.
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